BSG Metallbau GmbH
Wilhelminenstraße 41, 45701 Herten
Stand: Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Bauausführungen der BSG Metallbau GmbH. Für Bauleistungen finden die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teile B und C, sowie die einschlägigen DIN-Normen (insbesondere DIN 18360, DIN 18299 und DIN 18065) Anwendung. Für Lieferungen mit Montageleistungen gelten ergänzend unsere jeweiligen Montageleistungsbeschreibungen.
Diese AGB gelten für Geschäfte sowohl mit Unternehmern (§ 14 BGB) als auch mit Verbrauchern (§ 13 BGB), sofern keine spezielleren gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich zu.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung in Textform (§ 126b BGB, z. B. auch per E-Mail) zustande. Mündliche Absprachen oder Zusicherungen unserer Mitarbeiter sind nur wirksam, wenn sie in Textform bestätigt werden.
An Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Plänen und sonstigen Dokumenten behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Eine Weitergabe oder Verwendung außerhalb des konkret erteilten Auftrags ist nicht gestattet.
Unsere Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Montageleistungen kann eine gesonderte Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand erfolgen.
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Reparaturleistungen sind sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen an Mitarbeiter sind nur mit schriftlicher Inkassovollmacht zulässig.
Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Bei Zahlungsverzug sind gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie weiterer Verzugsschaden zu leisten. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.
Bei Bauleistungen bleibt unser gesetzliches Recht unberührt, vom Besteller nach § 650f BGB Sicherheit für den noch nicht gezahlten Werklohn zu verlangen (Bauhandwerkersicherung).
Die Lieferzeit beginnt nach erfolgter technischer Klärung. Sie gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder Versandbereitschaft gemeldet wurde. Bei unvorhersehbaren, nicht von uns zu vertretenden Ereignissen (z. B. höhere Gewalt, Streik) verlängert sich die Frist angemessen.
Bei Lieferverzug haften wir maximal mit 0,5 % des Lieferwertes pro vollendeter Woche, höchstens jedoch mit 5 %. Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Rücktrittsrechte bestehen nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist. Für Verbraucher gelten vorrangig die gesetzlichen Regelungen.
Die Gefahr geht bei Lieferungen mit Übergabe an den Spediteur bzw. mit der Versandanzeige auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand durch den Besteller, geht die Gefahr ab Mitteilung der Versandbereitschaft über.
Bei Werk- und Bauleistungen erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB bzw. § 12 VOB/B. Verlangen wir die Abnahme und erklärt der Besteller innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist von mindestens 7 Werktagen die Abnahme nicht und nennt er keinen Mangel, gilt das Werk als abgenommen. Auf diese Rechtsfolge weisen wir den Besteller bei Fristbeginn ausdrücklich hin. Diese Regelung zur fingierten Abnahme gilt nicht, wenn das Werk ein Bauwerk oder ein Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB betrifft, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür liegen vor.
Teillieferungen sind zulässig.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller die Forderung gegen Dritte sicherungshalber an uns ab.
Verbraucher dürfen über Vorbehaltsware nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs verfügen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ausgeschlossen.
Wird die gelieferte oder montierte Ware fest mit einem Gebäude oder Grundstück verbunden, erlischt der Eigentumsvorbehalt mit der Verbindung (§ 946 BGB). Für diesen Fall verweisen wir auf unser Recht, nach § 650f BGB Sicherheit für den Werklohn zu verlangen (siehe Abschnitt 3).
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz. Nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann gemindert oder vom Vertrag zurückgetreten werden.
Keine Gewähr besteht bei unsachgemäßer Nutzung, äußerer Gewalt oder Änderungen durch Dritte ohne unsere Zustimmung. Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche richtet sich nach Abschnitt 9. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen.
Unsere Haftung ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Unberührt bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer von uns übernommenen Garantie.
Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in 12 Monaten. Die Frist beginnt bei Lieferungen mit der Ablieferung (§ 438 Abs. 2 BGB), bei Werk- und Bauleistungen mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB). Ausgenommen von dieser Verkürzung sind Ansprüche wegen Vorsatz, Arglist, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche im Zusammenhang mit Bauwerken – hier gelten die gesetzlichen Fristen (in der Regel 5 Jahre, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Ansprüche gegen uns dürfen ohne unsere Zustimmung nicht abgetreten werden, es sei denn, der Besteller hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung und unsere Interessen werden dadurch nicht beeinträchtigt. Für Verbraucher sowie für Geldforderungen gegenüber Kaufleuten gelten die gesetzlichen Ausnahmen (u. a. § 354a HGB).
Erfüllungsort ist Herten. Gerichtsstand ist Recklinghausen, sofern der Besteller Kaufmann ist. Wir behalten uns vor, am Sitz des Bestellers zu klagen.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat haben, bleibt der durch zwingende Vorschriften dieses Staates gewährte Schutz von dieser Rechtswahl unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
Wir behalten uns technische Anpassungen am Produkt vor, soweit diese dem Besteller zumutbar sind und der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird. Solche Änderungen gelten nicht als Mangel.
Bei Lieferfristen über vier Monaten behalten wir uns eine Preisanpassung vor, wenn Material-, Lohn- oder Energiekosten nachweislich steigen. Bei Verbrauchern nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.
Die Kommunikation kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Der Besteller stellt sicher, dass die übermittelten Kontaktdaten stets aktuell sind.
Wir erfüllen die Pflichten nach dem Verpackungsgesetz. Der Besteller trägt die Entsorgungskosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Transportverpackungen werden auf Wunsch gegen Gebühr zurückgenommen.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit und unserer Website finden Sie in unserer gesonderten Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Website einsehen oder unter info@bsg-metallbau.de anfordern können.
Schließen Sie als Verbraucher einen Vertrag mit uns außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. bei einem Termin bei Ihnen zu Hause) oder im Wege der Fernkommunikation (z. B. Telefon, E-Mail) ab, steht Ihnen das nachfolgende gesetzliche Widerrufsrecht zu. Kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Vertrag in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wird, sowie in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen (§ 312g Abs. 2 BGB).
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
BSG Metallbau GmbH, Wilhelminenstraße 41, 45701 Herten, Telefon: 02366 – 53287, E-Mail: info@bsg-metallbau.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienst- bzw. Werkleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.